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Dienstleister -
Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Dienstleister -
Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen Venturelution und dem Dienstleister über die Tätigkeit der Venturelution zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages zwischen Dienstleister und Auftraggeber. Diese gelten auch für entsprechende Tätigkeiten im Rahmen der Webseite www.venturelution.com erbringt.

Entgegenstehende AGB des Dienstleisters werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Venturelution ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Verträge zwischen dem Dienstleister und Venturelution, auch wenn bei diesen Folgeverträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

Die Venturelution GmbH (nachfolgend: „Venturelution“) betreibt die Webseite www.venturelution.com (nachfolgend: „Webseite“) und versucht, bundesweit gewerbliche Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) mit gewerblichen Dienstleister (nachfolgend: „Dienstleister“) in Kontakt zu bringen, damit diese ihrerseits selbstständige Verträge über die Erbringung von werk- oder dienstvertraglichen Leistungen (nachfolgend einheitlich nur „Dienstleistungen“) abschließen.

Der Mehrwert den Venturelution den Dienstleistern bietet besteht darin, dass diese sich Marketing- und Werbekosten sowie die Zeit für die Neukundengewinnung sparen und Venturelution nur im Falle eines erfolgreichen Vertragsabschlusses zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber einen Provisionsanspruch gegenüber dem Dienstleister erhält. Nutzer der Venturelution erhalten unentgeltlich Kontakt zu einem selbstständigen Dienstleister aus dem Netzwerk der Venturelution.

Bei den Dienstleistern handelt es sich um selbstständige Unternehmerinnen, Unternehmer oder Unternehmen aus allen Unternehmensbereichen, die mit der Venturelution einen Maklervertrag über den Nachweis von Geschäften abgeschlossen haben.

Die Auftraggeber sind ebenfalls selbstständige Unternehmerinnen, Unternehmer oder Unternehmen, die Dienstleister für die Erfüllung von Aufträgen suchen.

Hierzu erstellen die Auftraggeber eine allgemeine Suchanfrage über die Webseite oder telefonisch oder per E-Mail und beschreiben die von Ihnen zu vergebene Dienstleistung in allgemeiner Form. Nach Eingang der Suchanfrage wird der Auftraggeber von einem Mitarbeiter der Venturelution kontaktiert, um die Suchanfrage zu qualifizieren (nachfolgend „qualifizierte Suchanfrage“ oder „Lead“).

Venturelution leitet die qualifizierte Suchanfrage anschließend an ausgewählte Dienstleister weiter und bespricht diese mit den Dienstleistern. Sofern die Suchanfrage für den Dienstleister interessant ist, meldet sich der Dienstleister bei dem Auftraggeber, mit dem Ziel direkt mit dem Auftraggeber einen Vertrag über die angefragte Dienstleistung zu schließen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Vertragsbeziehung über die Ausführung des Auftrags ausschließlich zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber zustande kommt. Der Inhalt des

Vertrages richtet sich nach deren Vereinbarungen und dem geltenden Vertragsrecht. Auf den Inhalt dieser Verträge hat Venturelution keinen Einfluss und wird aus Ihnen weder berechtigt, noch verpflichtet. Eine Erfüllung der Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister geschlossen werden ist seitens der Venturelution nicht geschuldet. Die Dienstleister sind nicht die Erfüllungsgehilfen der Venturelution. Es wird keine Haftung für deren Verschulden bei der Durchführung des Auftrages zwischen Dienstleister und dem Auftraggeber übernommen. 

§ 3 Informationen über das Dienstleistungsangebot

Unsere Angebote stehen Ihnen als Handwerker oder Dienstleister offen. Die Dienstleister schließen mit Venturelution einen Rahmenvertrag. Anschließend führen wir die jeweiligen Dienstleister in unserer Datenbank, um diese in Kontakt mit Auftraggeber zu bringen.

Dienstleister sind verpflichtet, richtige und vollständige Informationen bei Abschluss des Rahmenvertrages zu erteilen. Hierbei erteilt der Dienstleister insbesondere Angaben über dessen Suchauftrag.

Der Rahmenvertrag läuft für unbestimmte Zeit.

Auch während der Laufzeit Ihres Vertrages müssen Sie die von Ihnen angegebenen Informationen und vorgelegten Unterlagen stets auf dem aktuellen Stand halten. Die notwendigen Änderungen können Sie über die von uns bereitgestellten Funktionen vornehmen.

§ 4 Leistung der Venturelution gegenüber dem Dienstleister

Venturelution wird den Bekanntheitsgrad des Dienstleisters nach besten Kräften fördern.

Venturelution ist nicht zur Tätigkeit einer Maklertätigkeit verpflichtet. Wir sind jedoch verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren die Interessen der Dienstleister zu wahren. Es ist dem Dienstleister jederzeit möglich, andere Makler zu beauftragen.

Der Dienstleister hat keinen Anspruch darauf, dass Venturelution diesem ausschließlich Kontakte präsentiert bzw. dem Dienstleister eine bestimmten Anzahl von Auftraggeber präsentiert wird. Venturelution ist bei der Auswahl eines Dienstleister für einen Auftraggeber frei. Wir sammeln Auftraggeber-Anfragen über unsere Webseite und konkretisieren diese in einem Gespräch mit dem Auftraggeber.

In diesem Gespräch werden die Anfragen des Auftraggebers qualifiziert. Hierbei wird insbesondere das Projetziel, der Zeitplan, Ort, Projektgröße/Budget des Auftrages erfragt.

Im Anschluss leitet die Venturelution die qualifizierten Suchanfragen der Auftraggeber an Dienstleister weiter, für die, nach Ansicht der Venturelution, die Anfrage interessant sein könnte.

Gleichzeitig sind Sie als Dienstleister nicht verpflichtet, einen Vertrag mit den Ihnen präsentierten Auftraggebern der Venturelution einzugehen. Der Dienstleister kann präsentierte Angebote jederzeit und ohne Begründung ablehnen.

§ 5 Vertragsschluss zwischen Dienstleister und Auftraggeber

Dienstleister haben nach Zugang des qualifizierten Angebots die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber in Kontakt zu treten und selbstständig Angebote oder Festpreisangebote zu vereinbaren. Solche von Ihnen erstellten Angebote sind verbindlich. Sie sind dafür selbst verantwortlich, dass die von Ihnen angebotenen und vermittelten Leistungen sowie auch das Angebot nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstoßen.

Jegliche Vertragsinhalte wie Preise, Leistungen und andere Konditionen werden ausschließlich zwischen Ihnen und dem Auftraggeber bestimmt. Ein entsprechender Vertrag kommt nur zwischen Ihnen und dem Mandanten zustande.

Der Dienstleister wird Venturelution unverzüglich von einem Vertragsschluss mit dem Auftraggeber informieren.

Der Dienstleister hat die ihm vermittelten Angebote, wenn er sie nicht nutzen will vertraulich zu behandeln und darf diese nicht an andere Interessenten weitergeben.

§ 6 Allgemeine Sorgfaltspflichten des Dienstleisters gegenüber dem Auftraggeber & Freistellungsanspruch

Der Dienstleister wird sich bei der Durchführung des Auftrages beim Auftraggeber der Venturelution gesetzeskonform verhalten; pünktlich und in der zugesagten oder vom Auftraggeber objektiv zu erwartenden Qualität erbringen.

Wir weisen auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hin. Die Durchführung von Aufträgen, die unter Verstoß gegen solche Bestimmungen oder andere gesetzliche Regelungen ausgeführt werden sollen, ist untersagt. Dies gilt auch für Vorbereitungshandlungen, die auf eine Ausführung eines Auftrags durch Schwarzarbeit zielen, um etwa den Auftrag außerhalb der Webseite von Venturelution unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zu erhalten.

Ferner weisen wir darauf hin, dass sowohl die Erbringung von als auch die Vergütung für Leistungen in bestimmten Bereichen (z. B. Leistungen von Architekten und Ingenieuren oder bestimmte Vermessungsleistungen) durch gesetzliche Bestimmungen reglementiert und daher nicht oder nur eingeschränkt frei verhandelbar sind. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung solcher Beschränkungen sicherzustellen.

Weiter sind Sie verpflichtet, sich gegenüber dem Auftraggeber derart zu verhalten, dass das Ansehen der Venturelution gegenüber dem Auftraggeber nicht in Verruf kommt. Sie sind dazu verpflichtet, uns in diesem Zusammenhang von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls wir durch einen Dritten infolge von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen Ihrerseits in Anspruch genommen werden. Wir werden Sie über die Inanspruchnahme unterrichten und Ihnen, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig müssen Sie uns unverzüglich alle Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

Der Dienstleister hat bei der Durchführung des Vertrages darauf zu achten und ggf. klarzustellen, dass er nicht für Venturelution handelt und nicht Erfüllungs- oder Vollrichtungsgehilfe der Venturelution ist.

§ 7 Umgehungsverbot und Schadensersatz bei Umgehung

Der Dienstleister ist verpflichtet, Venturelution umgehend darüber zu informieren, wenn auf die Tätigkeit von Venturelution ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister geschlossen wurde.

Sollte eine anderweitige Kontaktaufnahme zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber stattfinden und ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber zustande kommen, ist der Dienstleister ebenfalls verpflichtet, dies Venturelution umgehend mitzuteilen.

Zudem ist er verpflichtet, die Höhe der Vergütung, die vereinbart wurde, mitzuteilen. Soweit eine solche Information unterbleibt, ist Venturelution berechtigt, die Vergütung, welche zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber vereinbart wurde, zu schätzen. Es bleibt dem Dienstleister offen, die konkrete Vergütung nachzuweisen.

Sollten der Dienstleister eine Auftraggeber-Anfrage, die ihm von Venturelution präsentiert wurde, ohne Zustimmung von Venturelution an einen Dritten weitergeben und schließt der Dritte mit dem Auftraggeber einen Vertrag über das zu makelnde Geschäft, haftet der Dienstleister Venturelution auf Schadensersatz.

Der Schadensersatz entspricht der Höhe des fiktiven Provisionsanspruches, den Venturelution als Vergütung für die Vermittlung des zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten abgeschlossenen Vertrages erhalten hätte. Es bleibt dem Dienstleister offen, die konkrete Vergütung nachzuweisen. 

§ 8 Vergütung 

Venturelution erhält eine erfolgsabhängige Vergütung in Form einer Vermittlungsprovision für alle während der Vertragslaufzeit zwischen Dienstleister mit dem von Venturelution präsentierten Auftraggeber rechtsgültig zustande gekommenen Verträgen.

Der Vergütungsanspruch entsteht nicht oder entfällt, wenn und soweit feststeht, dass der Auftraggeber nicht leistet.

Der Vergütungsanspruch entfällt auch dann, sofern und soweit ein Vertrag aus Gründen, die nicht vom Dienstleister zu vertreten sind, storniert oder nicht erfüllt wird.

Bereits an Venturelution gezahlte Beträge, für die kein Anspruch mehr besteht, sind an den Dienstleister zurückzuzahlen. Sofern vertraglich vereinbart, steht Venturelution auch einen Vergütungsanspruch aus sog. Folgegeschäften gegenüber dem Dienstleister zu. Folgegeschäfte sind weitere Beauftragungen des von der Venturelution an den Dienstleister vermittelten Kunden. Die Höhe des Vergütungsanspruches wird einzelvertraglich geregelt. Der Vergütungsanspruch für ein Folgegeschäft besteht nicht, wenn a. der Venturelution das Vertragsverhältnis gekündigt hat, es sei denn, dass ein Verhalten des Dienstleisters hierzu begründeten Anlass gegeben hat. b. der Dienstleister das Vertragsverhältnis gekündigt hat und für die Kündigung ein wichtiger Grund wegen schuldhaften Verhaltens seitens Venturelution vorlag oder c. auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und Venturelution ein Dritter anstelle von Venturelution in das Vertragsverhältnis eintritt; die Vereinbarung kann nicht vor Beendigung des Vertragsverhältnisses getroffen werden. Die Höhe der Provisionen für die Folgegeschäfte werden einzelvertraglich vereinbart.

§ 9 Abrechnung und Fälligkeit

Alle Honorare und Preise sind Nettopreise.

Der Dienstleister hat Venturelution innerhalb von 14 Kalendertagen über den Zahlungseingang eines Auftraggebers aus einem von Venturelution gemakelten Geschäft in Textform zu informieren. Im Anschluss stellt Venturelution den Provisionsanspruch in Rechnung.

Rechnungen sind mit Zugang beim Dienstleister sofort zur Zahlung fällig. Dem Dienstleister wird ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen eingeräumt.

Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 5,– € zu verlangen. Ausstehende Beträge sind während des Zeitraums des Verzugs mit einem Zinssatz von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

§ 10 Haftung

Wir haften für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit beruhen, haften wir nur soweit diese von einer solchen Vereinbarung umfasst sein sollen. In allen anderen Fällen haften wir nur, soweit der entstandene Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

Abweichend von Abs. 1 gilt für Dienste, die wir unentgeltlich bereitstellen, ein Haftungsausschluss für Schäden, die wir leicht fahrlässig verursachen.

Die Schadensersatzpflicht für die Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Regelungen in jedem Fall unberührt.

§ 11 Referenzen

Venturelution darf Dienstleister oder Auftraggeber auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzvertragspartner nennen. Sie darf ferner allgemein die gemakelten Geschäfte zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber oder der Dienstleister kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

§ 12 Datenschutz – Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung unserer Dienste, es sei denn, eine weitergehende Datenverwendung ist gesetzlich vorgesehen oder es liegt Ihre ausdrückliche Einwilligung vor.

Details zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer Rechte als Betroffener finden Sie auf unserer Website www.venturelution.com.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten sowie ggf. personenbezogene Daten der weiteren Nutzer (Auftraggeber und Dienstleister) zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b) DSGVO.

Eine Weitergabe der Daten erfolgt sodann durch die Vermittlung Ihrer Anfrage an einen Dienstleister. Ab diesem Zeitpunkt ist der Dienstleister für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich.

Eine weitere Datenübermittlung an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder es ist zur Vertragsdurchführung erforderlich.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Solange zwischen Ihnen und uns ein vertragliches Nutzungsverhältnis besteht, bewahren wir auch die von Ihnen auf unserer Plattform gespeicherten Daten auf. Allerdings kann es auch notwendig sein, dass nach Kündigung unseres Nutzungsverhältnisses Daten weiter aufbewahrt werden. Rechnungsdaten (Abrechnungsunterlagen) müssen gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre aufbewahrt werden. Solange der Dienstleister ebenso einen Nutzungsvertrag mit uns hat, sind wir entsprechend verpflichtet, die Daten gemäß dieser Aufbewahrungsfristen vorzuhalten. Wenn beide Parteien, also

Auftraggeber und Dienstleister, das Nutzungsverhältnis kündigen, werden Ihre Daten spätestens nach 6 Monaten gelöscht.

§ 13 Vertragslaufzeit

Der Rahmenvertrag zwischen Venturelution und dem Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündbar.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Ein Recht auf außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

– ein Verstoß gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften vorliegt.

– ein Verstoß gegen das Umgehungsverbot (§ 7) vorliegt.

– der Dienstleister eine fällige Provisionszahlung trotz Mahnung nicht innerhalb von 2 Wochen tätigt.

– der Dienstleister das Unternehmen Venturelution oder deren Auftraggeber in Verruf bringt.

– es eine Schwarzgeldabrede zwischen Dienstleister und Auftraggeber gibt.

oder ein Festhalten aus anderen Gründen einer Partei nicht mehr zuzumuten ist.

Kündigung bedarf für beide Vertragsparteien der Textform. Bitte senden Sie uns eine E-Mail an support@venturelution.com wenn Sie den Vertrag kündigen wollen. Unsererseits erfolgt die Kündigung durch E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

§ 14 Geheimhaltung, Vertraulichkeit & Referenzauftraggeber

Die Parteien haben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Seite, die ihnen während der Vertragslaufzeit als solche anvertraut oder bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertrages geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für die von der Venturelution übergebenen und während der Vertragslaufzeit zu aktualisierende Auftraggeber-Kartei.

Unterlagen über geheime Geschäftsvorgänge, die dem Vertragspartner anvertraut wurden, hat er unverzüglich nach ihrer auftragsgemäßen Benutzung, spätestens jedoch bei Beendigung des Vertrages an das Unternehmen zurückzugeben oder auf Verlangen des Unternehmens zu vernichten.

Der Dienstleister ist verpflichtet, den Inhalt dieses Vertrages einschließlich seiner Anlagen vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist die Bekanntgabe an Personen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen.

Venturelution wird diese Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsverpflichtungen auch seinen Hilfspersonen und dem Auftraggeber auferlegen.

§ 15 Schlussbestimmungen 

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Dienstleister und der Venturelution ist Mannheim, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

Eine Aufrechnung im Rahmen dieses Vertrages zwischen den Parteien ist nur zulässig mit unbestrittenen und rechtskräftigen Ansprüchen oder Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

 

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