§ 1 Anwendungsbereich
Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen Venturelution und dem Dienstleister über die Tätigkeit der Venturelution zum Nachweise der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages zwischen Dienstleister und Auftraggeber. Diese gelten auch für entsprechende Tätigkeiten im Rahmen der Webseite www.venturelution.com erbringt.
Entgegenstehende AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Venturelution ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Verträge zwischen den Parteien, auch wenn bei diesen Folgeverträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Venturelution GmbH (nachfolgend: „Venturelution“)betreibt die Webseite www.venturelution.com (nachfolgend: „Webseite“) und versucht, bundesweit gewerbliche Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) mit gewerblichen Dienstleister (nachfolgend: „Dienstleister“) in Kontakt zu bringen, damit diese ihrerseits selbstständige Verträge über die Erbringung von werk- oder dienstvertraglichen Leistungen (nachfolgend einheitlich nur „Dienstleistungen“) abschließen.
Der Mehrwert den Venturelution den Dienstleistern bietet besteht darin, dass diese sich Marketing- und Werbekosten sowie die Zeit für die Neukundengewinnung sparen und Venturelution nur im Falle eines erfolgreichen Vertragsabschlusses zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber einen Provisionsanspruch gegenüber dem Dienstleister erhält. Nutzer der Venturelution erhalten unentgeltlich Kontakt zu einem selbstständigen Dienstleister aus dem Netzwerk der Venturelution.
Bei den Dienstleistern handelt es sich um selbstständige Unternehmerinnen, Unternehmer oder Unternehmen aus allen Unternehmensbereichen, die mit der Venturelution einen Maklervertrag über den Nachweis von Geschäften abgeschlossen haben.
Die Auftraggeber sind ebenfalls selbstständige Unternehmerinnen, Unternehmer oder Unternehmen, die Dienstleister für die Erfüllung von Aufträgen suchen.
Hierzu erstellen die Auftraggeber eine allgemeine Suchanfrage über die Webseite oder telefonisch oder per E-Mail und beschreiben die von Ihnen zu vergebene Dienstleistung in allgemeiner Form. Nach Eingang der Suchanfrage wird der Auftraggeber von einem Mitarbeiter der Venturelution kontaktiert, um die Suchanfrage zu qualifizieren (nachfolgend „qualifizierte Suchanfrage“ oder „Lead“).
Venturelution leitet die qualifizierte Suchanfrage anschließend an ausgewählte Dienstleister weiter und bespricht diese mit den Dienstleistern. Sofern die Suchanfrage den Dienstleister interessiert, meldet sich der Dienstleister bei dem Auftraggeber, mit dem Ziel direkt mit dem Auftraggeber einen Vertrag über die angefragte Dienstleistung zu schließen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Vertragsbeziehung über die Ausführung des Auftrags ausschließlich zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber zustande kommt. Der Inhalt des Vertrages richtet sich nach deren Vereinbarungen und dem geltenden Vertragsrecht. Auf den Inhalt dieser Verträge hat Venturelution keinen Einfluss und wird aus Ihnen weder berechtigt, noch verpflichtet. Eine Erfüllung der Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister geschlossen werden, ist seitens der Venturelution nicht geschuldet. Die Dienstleister sind nicht die Erfüllungsgehilfen der Venturelution. Es wird keine Haftung für deren Verschulden bei der Durchführung des Auftrages zwischen Dienstleister und Auftraggeber übernommen.
§ 3 Leistung der Venturelution – Präsentation ausgewählter Dienstleister
Auftraggeber können über unsere Webseite kostenlos einen zu vergebenden Auftrag einstellen. Hierzu steht auf unserer Webseite ein Kontaktformular zur Verfügung.
Im Anschluss spricht die Venturelution mit Ihnen und es werden die Anfragen des Auftraggebers qualifiziert. Hierbei wird insbesondere das Projetziel, der Zeitplan, Ort, Projektgröße/Budget des Auftrages erfragt.
Im Anschluss leitet die Venturelution die qualifizierten Suchanfragen der Auftraggeber an Dienstleister weiter, für die, nach Ansicht nach Venturelution, die Anfrage interessant sein könnte.
Gleichzeitig sind Sie als Dienstleister nicht verpflichtet, einen Vertrag mit den Ihnen präsentierten Auftraggeber der Venturelution einzugehen. Der Dienstleister kann präsentierte Angebote jederzeit und ohne Begründung ablehnen.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass Venturelution dem Auftraggeber einer bestimmten Anzahl von Dienstleister präsentiert. Venturelution ist bei der Auswahl eines Dienstleisters für einen Auftraggeber frei. Die Nutzung der Dienstleistungen von Venturelution sind für die Auftraggeber unentgeltlich. Im Falle eines Vertragsschlusses zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber (§ 4) entsteht Venturelution ein Provisionsanspruch gegenüber dem Dienstleister.
Der Vertrag zwischen Venturelution und dem Auftraggeber ist jederzeit kündbar. Kündigungen bedürfen der Textform.
Der Vertrag endet spätestens mit Abschluss eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem von Venturelution präsentiertem Dienstleister.
§ 4 Vertragsschluss zwischen Dienstleister und Auftraggeber & Freistellungsanspruch
Dienstleister haben nach Zugang des qualifizierten Angebots die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber in Kontakt zu treten und selbstständig Angebote oder Festpreisangebote zu vereinbaren. Solche von Ihnen erstellten Angebote sind verbindlich. Sie sind dafür selbst verantwortlich, dass die von Ihnen angebotenen und vermittelten Leistungen sowie auch das Angebot nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstoßen.
Jegliche Vertragsinhalte wie Preise, Leistungen und andere Konditionen werden ausschließlich zwischen Ihnen und dem Dienstleister bestimmt. Ein entsprechender Vertrag kommt nur zwischen Ihnen und dem vermittelten Dienstleister zustande.
Der Dienstleister wird Venturelution unverzüglich von einem Vertragsschluss mit dem Auftraggeber informieren.
Wir weisen auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hin. Die Durchführung von Aufträgen, die unter Verstoß gegen solche Bestimmungen oder andere gesetzliche Regelungen ausgeführt werden sollen, ist untersagt. Dies gilt auch für Vorbereitungshandlungen, die auf eine Ausführung eines Auftrags durch Schwarzarbeit zielen, um etwa den Auftrag außerhalb der Webseite von Venturelution unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zu erhalten.
Ferner weisen wir darauf hin, dass sowohl die Erbringung von als auch die Vergütung für Leistungen in bestimmten Bereichen (z. B. Leistungen von Architekten und Ingenieuren oder bestimmte Vermessungsleistungen) durch gesetzliche Bestimmungen reglementiert und daher nicht oder nur eingeschränkt frei verhandelbar sind. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung solcher Beschränkungen sicherzustellen.
Sie sind dazu verpflichtet, uns in diesem Zusammenhang von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls wir durch einen Dritten infolge von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen Ihrerseits in Anspruch genommen werden. Wir werden Sie über die Inanspruchnahme unterrichten und Ihnen, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig müssen Sie uns unverzüglich alle Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von Ihm gegenüber Venturelution mitgeteilten Informationen korrekt sind.
Es erfolgt kein unmittelbarer Kontakt/ keine unmittelbare Beauftragung der durch Venturelution präsentierten Dienstleister.
Der Auftraggeber ist verpflichtet die Eckdaten der Beauftragung in Textform mitzuteilen (Tag der Beauftragung, Dauer des Projektes und Ende des Projekts; Volumen des Projekts/Vergütung des Dienstleisters, Tätigkeit des Dienstleisters). Rückausnahme für Fälle, in denen der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung dieser Daten hat kann etwas anderes gelten, wobei der Auftraggeber diese Umstände mitteilen muss.
Folgegeschäft ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss gegenüber Venturelution mitzuteilen.
§ 6 Umgehungsverbot
Es ist dem Dienstleister ausdrücklich untersagt, nachdem er von dem Suchauftrag eines Auftraggebers durch die Venturelution erfahren hat, den Auftraggeber unmittelbar in Bezug auf den Auftrag direkt zu kontaktieren.
Sollten der Dienstleister eine Auftraggeber-Anfrage, die ihm von Venturelution präsentiert wurde, ohne Zustimmung von Venturelution an einen Dritten weitergeben und schließt der Dritte mit dem Auftraggeber einen Vertrag über das zu makelnde Geschäft, haftet der Dienstleister Venturelution auf Schadensersatz.
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, um eine solche Umgehung zu unterstützen oder anzuregen.
Sollte der Auftraggeber aktiv an einer Umgehung beteiligt sein, wird der Auftraggeber von der Nutzung der Dienste der Venturelution ausgeschlossen und Venturelution behält sich die Geltendmachung eines Schadensersatzes gegenüber dem Auftraggeber vor.
§ 7 Haftung
Wir haften für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit beruhen, haften wir nur soweit diese von einer solchen Vereinbarung umfasst sein sollen. In allen anderen Fällen haften wir nur, soweit der entstandene Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Abweichend von Abs. 1 gilt für Dienste, die wir unentgeltlich bereitstellen, ein Haftungsausschluss für Schäden, die wir leicht fahrlässig verursachen.
Die Schadensersatzpflicht für die Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Regelungen in jedem Fall unberührt.
§ 8 Referenzen
Venturelution darf Dienstleister oder Auftraggeber auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzvertragspartner nennen. Sie darf ferner allgemein die gemakelten Geschäfte zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der der Auftraggeber oder Dienstleister kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
§ 9 Datenschutz – Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung unserer Dienste, es sei denn, eine weitergehende Datenverwendung ist gesetzlich vorgesehen oder es liegt Ihre ausdrückliche Einwilligung vor.
Details zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden und Ihrer Rechte als Betroffener finden Sie in einer gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer Website www.venturelution.com.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten sowie ggf. personenbezogene Daten der Gegenseite zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b) DSGVO.
Eine Weitergabe der Daten erfolgt sodann durch die Vermittlung Ihrer Anfrage an einen Dienstleister. Ab diesem Zeitpunkt ist der Dienstleister für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich.
Eine weitere Datenübermittlung an Dritte findet grundsätzlich nicht statt – außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Solange zwischen Ihnen und uns ein vertragliches Nutzungsverhältnis besteht, bewahren wir auch die von Ihnen auf unserer Plattform gespeicherten Daten auf. Allerdings kann es auch notwendig sein, dass nach Kündigung unseres Nutzungsverhältnisses Daten weiter aufbewahrt werden. Rechnungsdaten (Abrechnungsunterlagen) müssen gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre aufbewahrt werden. Solange der Dienstleister ebenso ein Nutzungsvertrag mit uns hat, sind wir entsprechend verpflichtet, die Daten gemäß dieser Aufbewahrungsfristen vorzuhalten. Wenn beide Parteien, also Auftraggeber und Dienstleister, das Nutzungsverhältnis kündigen, werden Ihre Daten spätestens nach 6 Monaten gelöscht.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Venturelution
ist Mannheim, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Eine Aufrechnung im Rahmen dieses Vertrages zwischen den Parteien ist nur zulässig mit unbestrittenen und rechtskräftigen Ansprüchen oder Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
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